Schulordnung

Wir möchten uns in unserer Schule wohl fühlen. Daher geben wir uns Regeln für unser Zusammenleben. Diese sind im Schulvertrag verankert. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:

  Allgemeines

  1. Der Konsum von Alkohol, Nikotin, Drogen und koffeinhaltigen Getränken ist für alle verboten.
  2. Wir als Schüler veröffentlichen keine persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum,Personenfotos, Videos) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern oder sonstigen Personen ohne deren Zustimmung. Das Verbot der Veröffentlichung schließt Schulgeräte oder –computer, mitgebrachte internetfähige und/oder multimediafähige Geräte wie Laptop,Handy, Smartwatches ein.
  3. Für die Sauberkeit in unserer Schule (Pausenhof, Klassenräume, Fachräume und Flure) sind wir alle mitverantwortlich. Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt, d.h., wir trennen den Müll (Papier, Kunststoffe, Restmüll) und werfen ihn in die dafür vorgesehenen Container auf dem Schulhof bzw. Behälter in den Klassenräumen. Um unsere Umwelt zu schützen, beachten wir Folgendes:
    • Wir bemühen uns, Müll zu vermeiden und Müll zu trennen (siehe Behälter auf dem Schulhof).
    • Wir verbrauchen nicht unnötig Lichtenergie, Wasser und Papier.
    • Wir verschwenden keine Heizenergie durch Dauerlüftung.
  4. Wir benutzen das Handy grundsätzlich nicht im Schulgebäude oder auf dem Schulhof. Wir belassen solche Geräte in unserer Schultasche.
  5. Wir werfen nicht mit Schneebällen, Steinen, Eicheln, Kreide oder anderen Gegenständen.
  6. Wir rennen und schlittern nicht in den Fluren und Klassenräumen. Genauso wenig schlagen wir Türen zu oder schubsen uns gegenseitig. Dadurch helfen wir mit, Unfälle und unnötigen Lärm zu vermeiden.
  7. Nach dem Klingeln/Vorklingeln zu Beginn der Stunde begeben wir uns sofort vor unsere Klassen oder in die jeweiligen Fachräume. Wir vermeiden Drängeleien an den Eingangstüren. Nach Beendigung der Stunde gehen wir ohne Umwege direkt auf den Pausenhof.
  8. Für die Benutzung der Teestube und der Bibliothek gilt folgende Regelung:
    Teestube: Aufenthalt für Abschlussklassen in den großen Pausen (jedoch nicht vor der 1. Stunde)
    Bibliothek: Zutritt nur zum Zweck der Buchausleihe zu den angegebenen Öffnungszeiten
  9. Die WC-Nutzung während des Unterrichts im Kreativzentrum ist für die Klassen im Grundschulflur sowie für die Klassen in den Natur­wissen­schafts­räumen gestattet. In der Pause sollen die Schülerinnen und Schüler die Toiletten im Wintergarten benutzen.

Unterricht

  1. Das Arbeitsmaterial für das jeweilige Fach soll sich bei Unterrichtsbeginn auf dem Tisch befinden. Nach Beendigung der Stunde legen wir es mit Ausnahme der Stiftmappe ordentlich in die Schultasche zurück.
  2. Bei der Begrüßung des Lehrers zu Beginn des Unterrichts stehen wir alle auf. Danach beginnt der Unterricht. Wenn wir zu spät zum Unterricht kommen, entschuldigen wir uns in angemessener Form.
  3. Während der Unterrichtsstunde essen wir nicht. Auch das Kaugummikauen ist zu unterlassen (lehrerabhängige Ausnahme: Klassenarbeits- und Prüfungssituationen). Für das Trinken werden vom Lehrer bestimmte Fristen eingeräumt. Als Getränke bringen wir nur Wasser oder Säfte mit zur Schule.
  4. Wir tragen während des Unterrichts keine Mützen, Käppis oder sonstigen Kopfbedeckungen.
  5. Grundsätzlich beendet der Lehrer die Unterrichtsstunde.
    Hausaufgaben werden sauber und sorgfältig angefertigt und mit Datum versehen.
    Bei vergessenen Hausaufgaben gelten folgende Regelungen:
Sechs Eintragungen
  • Brief an die Erziehungsberechtigten
  • Grundschule: Einstündiges Nachsitzen
  • Oberschule: Einstündiges Nachsitzen
Zehn Eintragungen

Grundschule:

  • Brief an die Erziehungsberechtigten
  • Klassenlehrer/in führt ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten (in der Schule)
  • Einstündiges Nachsitzen
  • Mögliche Auswirkungen auf die Beurteilung des Arbeitsverhaltens auf dem Zeugnis

Oberschule:

  • Brief an die Erziehungsberechtigten
  • Klassenlehrer/in führt ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten (in der Schule)
  • Zweistündiges Nachsitzen
  • Mögliche Auswirkungen auf die Beurteilung des Arbeitsverhaltens auf dem Zeugnis
Fünfzehn Eintragungen pro Halbjahr

Grund- und Oberschule:

  • Brief an die Erziehungsberechtigten
  • Der Schulleiter führt ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
  • Oberschule: Zweistündiges Nachsitzen
  • Mögliche Auswirkungen auf die Beurteilung des Arbeitsverhaltens auf dem Zeugnis

 

Klassenraum

  1. Jacken gehören nicht in den Klassenraum. Diese hängen wir an die dafür vorgesehenen Haken auf dem Flur. Rollerhelme dürfen mit in die Klassenräume genommen werden.
  2. Wir lehnen uns nicht aus dem Fenster und werfen auch nichts hinaus. Die Fensterbank ist weder Sitzplatz noch Ablageplatz für Arbeitsmaterial.

Pause

  1. Wenn wir in der 3. oder 5. Stunde in einem Fachraum Unterricht haben, deponieren wir unsere mitgenommenen Schulsachen dort auf dem Flur. Anschließend begeben wir uns sofort auf den Pausenhof. Umgekehrt bringen wir in den großen Pausen unsere Schulsachen vom Fachraum aus in unseren Klassenraum zurück. Danach gehen wir unverzüglich auf den Pausenhof.
  2. Wir halten uns während der Pausen nicht im rückwärtigen Bereich des Kreativzentrums sowie jenseits des Zaunes vor den Turnhallen auf. Die Toiletten und Flure sowie der „Wintergarten“ vor den Toiletten sind ebenfalls keine Aufenthaltsräume.
  3. Während des Schulvormittags und der Mittagspause verlassen wir das Schulgelände nicht.
  4. Auf dem Schulhof darf im Fußballbereich sowohl mit kleinen als auch mit großen Fußbällen gespielt werden
  5. Das Spielen auf dem Spielplatz (Klettergerüst) ist nur den Grundschülern vorbehalten.
  6. Sollte der Sportplatz geöffnet sein, so halten wir ihn sauber und betreten nur die Bereiche, die einsehbar sind.
  7. Wir stellen uns bei der Essensausgabe in der Mensa in einer Reihe auf und drängeln uns nicht vor. Es kann nur für den eigenen Bedarf gekauft werden, eine Sammelbestellung ist nicht möglich.

Bushaltestelle / Bus / Fahrradstand

  1. An der Bushaltestelle stellen wir uns grundsätzlich der Reihe nach auf und drängeln uns nicht vor.
  2. Im Bus haben auch die jüngeren Schüler/innen das Recht zu sitzen. Deshalb nötigen wir keinen, seinen Sitzplatz zu verlassen. Das Freihalten eines Platzes für einen anderen ist nicht möglich.
  3. Der Aufenthalt an den Fahrradständern vor dem Unterricht ist bis zum 1. Klingeln erlaubt, sofern der Schülerlotsenüberweg noch nicht benutzt wurde.