Ganztagsschule

Die Ludgerusschule ist als teilgebundene Ganztagsschule organisiert, d.h. bis auf freitags werden an allen Tagen Betreuungsmöglichkeiten, inhaltliche Angebote oder verpflichtender Unterricht bis 15.30 Uhr, inklusive Mittagsessen, vorgehalten.

In der Grundschule und in den Jahrgängen 5 und 6 der Oberschule wird von montags bis donnerstags ein offenes Ganztagsangebot (inklusive Mittagessen) ermöglicht.

Im Schulkindergarten sowie den Jahrgängen 1 und 2 haben die Eltern an allen fünf Tagen die Möglichkeiten nach Unterrichtsschluss nach der vierten Stunde die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Ganztagsschule (VGS) in der fünften Stunde (11.50 bis 12.35 Uhr) in Anspruch zu nehmen. Die betreffenden Gruppen werden von unseren Pädagogischen Mitarbeiterinnen Frau Böhle, Frau Nintemann, Frau Poelker und Frau Wemken betreut.

Zu jedem Schulhalbjahr können sich die Schülerinnen und Schüler neu für ein freiwilliges Ganztagsangebot in der 7. und 8. Stunde anmelden.

Frage: Wie kann sich mein Kind beim Mittagessen anmelden und wie ist die Bezahlung organisiert?

Antwort: An der Ludgerusschule wird ein Mittagessen angeboten. Dabei wird auf eine ausgewogene und gesunde Auswahl der Speisen geachtet. Das Anmeldeformular finden Sie unter „Formulare“. Dies senden Sie bitte ausgefüllt Frau Riedemann im Sekretariat zu. Die Schule bucht monatlich anhand der eingenommenen Mahlzeiten ab. Die Anmeldung für das Mittagessen im Rahmen der freiwilligen Ganztagsschule erfolgt, ebenso wie die Wahl für ein freiwilliges Ganztagsangebot, zu jedem Schulhalbjahr neu.

Schüler/innen, die sich für das Essen angemeldet haben, aber an bestimmten Tagen nicht am Mittagstisch teilnehmen wollen oder können (Krankheit, keinen Hunger, Klassenfahrt usw.), melden sich bitte bis 9:00 Uhr im Sekretariat. Wir bestellen die Anzahl der zu liefernden Mittagessen aus Gründen der Nachhaltigkeit passgenau, um Lebensmittel nicht unnötig entsorgen zu müssen.

Frage: Was kostet es, wenn mein Kind die freiwillige Ganztagsschule besucht?

Antwort: Der Besuch der Ganztagsschule ist kostenfrei. Es entstehen lediglich Kosten für das Mittagsessens, falls ihr Kind daran teilnehmen möchte und für die Verbrauchsmaterialien in der Koch-AG werden einmalig 5 Euro erhoben.

Frage: Wann und wie kann das Kind von der Ganztagsschule befreit werden?

Antwort: Generell besteht nach der Anmeldung die Verpflichtung, ein Schulhalbjahr an dem Angebot der freiwilligen Ganztagsschule teilzunehmen. Bei sonstigen Befreiungen (z.B. Arztbesuch) gelten die gleichen Regeln wie in der Halbtagsschule.

Frage: Wenn mein Kind sich für die freiwillige Ganztagsschule anmeldet, verbleibt es dann bis 15.30 Uhr an der Ludgerusschule oder darf es zwischendurch nach Hause?

Antwort: Ganztagsschule bedeutet den ganzen Tag in der Schule zu verbringen. Ein zwischenzeitliches Weggehen ist nicht vorgesehen. Das freiwillige Ganztagsangebot beginnt nach dem Mittagessen um 14.00 Uhr. Sollte der reguläre Unterricht ihres Kindes früher enden, organisiert die Ludgerusschule den Übergang. Beispiel: Sollte ihr Kind nach der vierten Unterrichtsstunde Unterrichtsschluss haben, geht es anschließend in die Verlässliche Grundschule und wird ab der sechsten Stunde bis zum Beginn des offenen Ganztagsangebotes um 14.00 Uhr begleitet.

Frage: Wann kann man sich für ein freiwilliges Ganztagsangebot anmelden?

Antwort: Zu jedem Schulhalbjahr können sich die Schüler/innen neu für ein freiwilliges Ganztagsangebot anmelden. Ab dem Februar 2023 erfolgt die Anmeldung online über IServ.

Frage: Wie viele Kinder können an der freiwilligen Ganztagsschule teilnehmen?

Antwort: Alle freiwilligen Ganztagsangebote haben eine Mindest- und Maximalteilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Angebot leider nicht stattfinden. Sollten sich zu viele Schüler/innen für ein Angebot anmelden, entscheidet das Los bzw. Voranmeldungen aus dem vorherigen Schulhalbjahr.

Erklärvideo zur Onlinewahl von Ganztagsangeboten