Präambel
Die Ludgerusschule versteht sich nicht nur als bloße Vermittlerin von Standardwissen.
Sie hat auch eine erzieherische Aufgabe: dies bedeutet auch immer Wertevermittlung.
Die Vermittlung von Werten ist im Bildungsauftrag (NSchg § 2) festgeschrieben und Bildung ist mehr als das, was die PISA – Studien messen.
Die Schule ist zwar nicht der Reparaturbetrieb für alle gesellschaftlichen Probleme, aber sie ist ein öffentlicher Raum, in dem die Spielregeln unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaftsordnung gelten und die hier eingeübt werden müssen.
Gleichberechtigung, Toleranz, Solidarität, soziales Verhalten und Friedensfähigkeit sind Werte, denen wir uns verpflichtet fühlen und die wir durchsetzen.
Deshalb fordern wir auch Fleiß, Pünktlichkeit, Sorgfalt und Sauberkeit ein.
Das sind Tugenden, die für einen erfolgreichen beruflichen wie persönlichen Lebensweg erforderlich sind.
Entscheidend für die Umsetzung ist auch die Vorbildfunktion der Erwachsenen.
Hier sind wir als Lehrkräfte, aber auch die Eltern gefordert.
Wertevermittlung ist ein Bestandteil unseres Schulprogramms.
Wir können und wollen in dieser Hinsicht die Familie nicht ersetzen, sondern sie nur ergänzen.
Die neue Schulvereinbarung, die Eltern und Schüler in intensiver Weise einbindet, wird hier die Rahmenbedingungen schaffen.
Aber wer mitbestimmen will, muss auch Verantwortung übernehmen.
In unserem Schulprogramm geben wir uns Regeln, Normen und Werte, nach denen gemeinsam gearbeitet werden soll.
Dazu gehört die Gestaltung des Unterrichts ebenso wie das gemeinsame Erarbeiten von Klassenregeln sowie Projekte mit außerschulischen Partnern.
Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft.
Unsere Schüler/innen werden im eigenen Umfeld und nicht zuletzt auch über die Medien mit vielfältigen Aktionen und deren unterschiedlichen Wertvor-stellungen konfrontiert.
Hier muss die Schule Orientierungshilfen anbieten.