Aufgaben des Schulvorstandes
Im Schulvorstand wirken der Schulleiter mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Der Schulvorstand entscheidet über
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die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
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den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
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die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
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die Form, in der die Oberschule geführt wird, und darüber, in welchen Fächern und Schuljahrgängen der Oberschule der Unterricht jahrgangsbezogen und in welchen er schulzweigspezifisch erteilt wird,
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die Ausgestaltung der Stundentafel,
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Schulpartnerschaften,
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Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen,
- Grundsätze für
a) |
die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen, |
b) |
die Durchführung von Projektwochen, |
c) |
die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule. |
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.
(Vgl. NSchG § 38)
Zusammensetzung des Schulvorstandes an der Ludgerusschule
Schüler:
F. Plenter J. Schade J. Abels |
Eltern:
Herr Hunfeld
Frau Lüsing-Hauert Frau Sonnenberg |
Lehrer:
Frau Osteresch Frau Kruse Frau Janßen
Frau Weber Frau Lowens |
Schulträger: Herr G. Conens, Bürgermeister Schulleiter: Herr Büning |